Allgemeine Geschäftsbedingungen
GELTUNGSBEREICH
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Dienstleistungen die von der HG-DATENBANKEN GmbH über das Portal kollektivVertrag-online.at gegenüber dem
Vertragspartner (in der Folge: Kunde) erbracht werden. Alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten in der gewählten
Form für beide Geschlechter! Die AGB sind ein integrierter Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit der
HG-DATENBANKEN GMBH abgeschlossen wird.
1.2. Von den AGB der HG-DATENBANKEN GMBH abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
2. LEISTUNGSUMFANG
2.1. HG-DATENBANKEN GMBH stellt dem Kunden im Rahmen der Bestllung über kollektivVertrag-online.at ein
oder mehrere PDF-Dokumente als Download zur Verfügung. Der Bestellvorgang gilt mit der Angabe der Kreditkartennummer
und der Bestätigung durch den Kunden als abgeschlossen. Der Kunde hat das, nicht auf Dritte übertragbare Recht,
in den übermittelten Dokumenten zu recherchieren, und die Ergebnisse ausschließlich für den eigenen Gebrauch oder
zur Erfüllung seiner beruflichen Pflichten zu verwenden.
2.2. Festgehalten wird, dass alle Inhalte und zur Verfügung gestellten Downloads des HG-DATENBANKEN GMBH,
die Form und die Inhalte sowie die verwendete Software urheberrechtlich geschützt sind. Eine über die in diesem
Vertrag ausdrücklich vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung
der HG-DATENBANKEN GMBH nicht zulässig.
2.5. Die HG-DATENBANKEN GMBH betreibt das Portal kollektivVertrag-online.at und alle darüber angebotenen Dienste
unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Die HG-DATENBANKEN GMBH
übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten
Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass die gespeicherten Daten unter allen Umständen gespeichert bleiben.
Die HG-DATENBANKEN GMBH haftet nicht für allfällige Schäden des Kunden infolge auftretender Störungen des Abfragebetriebes.
2.5. Die HG-DATENBANKEN GMBH betreibt das Portal kollektivVertrag-online.at und alle darüber angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Die HG-DATENBANKEN GMBH übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass die gespeicherten Daten unter allen Umständen gespeichert bleiben. Die HG-DATENBANKEN GMBH haftet nicht für allfällige Schäden des Kunden infolge auftretender Störungen des Abfragebetriebes.
3. VERTRAGSABSCHLUSS
Das Vertragsverhältnis zwischen der HG-DATENBANKEN GMBH und dem Kunde kommt mit Beendigung des Bestell- und Zahlungsvorganges, wie auf dem Portal vorgesehen, zustande.
5. PFLICHTEN DES KUNDES
5.1. Der Kunde wird die Weitergabe von Rechercheergebnissen an Dritte unterlassen und alle zumutbaren organisatorische Maßnahmen zum Schutz der bei den Informationsproduzenten liegenden Urheberrechte ergreifen.
5.5. Datenbank und Inhalte der PDF-Dateien sind ausschließliches geistiges Eigentum von Christian Lechner lizenziert für HG-DATENBANKEN GMBH. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was ihm oder Dritten die Nachahmung des Abfragesystems, des Aufbaues der Datenbanken oder der Formdarstellung einzelner Datenbankinhalte ermöglicht. Insbesondere ist es dem Kunde untersagt, die abgefragten Daten in andere Datenbanken einzubringen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der HG-DATENBANKEN GMBH.
6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
6.1 Trotz sorgfältiger Bearbeitung der Inhalte können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Jede Haftung durch HGKV-SERVICE wird daher ausgeschlossen.
6.2. Schadenersatzansprüche gegen die HG-DATENBANKEN GMBH sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
6.3. Die HG-DATENBANKEN GMBH haftet nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationsinhalten, soweit Haftungsausschlüsse zulässig sind. Der Haftungsausschluss umfasst jedwede Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus Betriebsunterbrechungsschäden, Daten- und/oder Informationsverlusten, Ausfall von Datenverarbeitungseinrichtungen, Softwareschäden. Alle Informationen werden mit dem Bemühen nach größter Sorgfalt produziert und aktualisiert. Insbesondere wird jedwede Haftung für entgangenen Gewinn sowie Vermögens- und Folgeschäden, die aus der Verwendung von Abfrageergebnissen entstehen, ausdrücklich ausgeschlossen.
6.4. Der Kunde haftet der HG-DATENBANKEN GMBH sowie den Informationsanbietern für Folgen aus der Missachtung des Datenschutzgesetzes sowie sonstige Folgen der Nutzung der Dienste des HGKV-SERVICE infolge organisatorischer Mängel.
7. SONSTIGES
7.1. Alle Entgelte bestimmen sich nach der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung, die integrierter Bestandteil jedes Vertrages ist. Die Preise sind auf dem Portal kollektivVertrag-online.at vor jedem Bestellvorgang inklusive der gesetzlichen MsSt. angeführt. Die HG-DATENBANKEN GMBH ist jedenfalls berechtigt, im Hinblick auf die sie treffenden Erhöhungen, insbesondere bei Löhnen, Material, Dienstleistungs- und Datenbeschaffungspreisen die von ihr für den vereinbarten Leistungsumfang verrechneten Preise zu erhöhen.
7.2. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass seine Stammdaten automationsunterstützt verarbeitet werden.
7.3. Der Kunde stimmt der elektronischen Verarbeitung sämtlicher Nutzungsdaten zum Zwecke der Abrechnung und Nutzungsverwaltung unwiderruflich zu.
7.4. Der Kunde ist mit einer schriftlichen, digitalen und fernmündlichen Betreuung zu Werbezwecken seitens der HG-DATENBANKEN GMBH einverstanden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
7.7. Auf sämtliche mit den Kunden geschlossene Vertragsverhältnisse ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
7.8. Erfüllungsort ist Innsbruck. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag zwischen der HG-DATENBANKEN GMBH und dem Kunde ist ausschließlich das am Sitz der HG-DATENBANKEN GMBH sachlich zuständige Gericht.
7.12. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung eine in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung. Die Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
8. Rücktrittsrecht:
8.1. Ein Rücktrittsrecht ist nach Fernabsatzrecht (KSchG) BGBl 1979/140 idF BGBl I 2008/21.§ 5.f. Abs. 3. das da lautet:
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
besteht nicht.
Der Text des zitierten Gesetzes ist in der zur Zeit gültigen Fassung im Anhand dieser AGB nachzulesen.
9. Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen des einzelnen mit der HG-DATENBANKEN GMBH abgeschlossenen Vertrags bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
10.Gewährleistung
Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung.
11. Widerrufsrecht
Digitale Güter wie PDF-Dokumente sind vom Widerrufsrecht im Fernabsatzgesetz ausgeschlossen, da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit und des damit verbundenen Geschäftsfalls nicht zur Rückgabe geeignet sind.
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Innsbruck, 2009
Anhang:
• Fernabsatzrecht (KSchG) BGBl 1979/140 idF BGBl I 2008/21
• Vertragsabschlüsse im Fernabsatz
§ 5a.
(1) Die §§ 5c bis 5i gelten für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, sofern sich der Unternehmer eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems bedient.
(2) Fernkommunikationsmittel im Sinn des Abs. 1 sind Kommunikationsmittel, die zum Abschluß eines Vertrages ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien verwendet werden können, insbesondere Drucksachen mit oder ohne Anschrift, Kataloge, Pressewerbungen mit Bestellschein, vorgefertigte Standardbriefe, Ferngespräche mit Personen oder Automaten als Gesprächspartnern, Hörfunk, Bildtelefon, Telekopie, Teleshopping sowie öffentlich zugängliche elektronische Medien, die eine individuelle Kommunikation ermöglichen, wie etwa die elektronische Post.
•
§ 5b. Die §§ 5c bis 5i sind nicht anzuwenden auf
1. Verträge über Finanzdienstleistungen im Sinn des § 1 des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes, BGBl. I Nr. 62/2004,
2. Verträge über den Bau und den Verkauf von Immobilien oder über sonstige Rechte an Immobilien mit Ausnahme der Vermietung,
3. Verträge, die unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen geschlossen werden, und
4. Versteigerungen.
•
§ 5c. (1) Der Verbraucher muß rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über folgende Informationen
verfügen:
1. Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers,
2. die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,
3. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern,
4. allfällige Lieferkosten,
5. die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
6. das Bestehen eines Rücktrittsrechts, außer in den Fällen des § 5f,
7. die Kosten für den Einsatz des Fernkommunikationsmittels, sofern sie nicht nach dem Grundtarif berechnet werden,
8. die Gültigkeitsdauer des Angebots oder des Preises sowie
9. die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat.
• (2) Die in Abs. 1 genannten Informationen müssen dem Verbraucher klar und verständlich in einer dem verwendeten Fernkommunikationsmittel angepaßten Art und Weise erteilt werden. Ihr geschäftlicher Zweck muß unzweideutig erkennbar sein.
• (3) Bei Ferngesprächen mit Verbrauchern sind der Name oder die Firma des Unternehmers und der geschäftliche Zweck des Gesprächs zu dessen Beginn klar und verständlich offenzulegen. Die Verwendung eines Automaten als Gesprächspartner eines Verbrauchers bedarf dessen vorheriger - jederzeit widerruflicher - Zustimmung. Andere Regelungen über die Zulässigkeit der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bleiben unberührt.
• (4) Die Abs. 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf Verträge
1. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz des Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden (Hauslieferungen), sowie
2. über Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluß verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen (Freizeit-Dienstleistungen).
• § 5d.
(1) Der Verbraucher muß rechtzeitig während der Erfüllung des Vertrags, bei nicht zur Lieferung an Dritte bestimmten Waren spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung, eine schriftliche Bestätigung der in § 5c Abs. 1 Z 1 bis 6 genannten Informationen erhalten, soweit ihm diese nicht bereits vor Vertragsabschluß schriftlich erteilt wurden. Der schriftlichen Bestätigung (Informationserteilung) steht eine solche auf einem für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger gleich.
(2) Dem Verbraucher sind zudem rechtzeitig folgende Angaben schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger zu übermitteln:
- Informationen über die Bedingungen und die Einzelheiten der Ausübung des Rücktrittsrechts nach § 5e, einschließlich der in § 5f Z 1 genannten Fälle,
- 2. die geographische Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher allfällige Beanstandungen vorbringen kann,
- 3. Informationen über den Kundendienst und die geltenden Garantiebedingungen sowie
- 4. bei unbestimmter oder mehr als einjähriger Vertragsdauer die Kündigungsbedingungen.
(3) Die Abs. 1 und 2 sind auf Verträge über Hauslieferungen (§ 5c Abs. 4 Z 1) und Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 2) nicht anzuwenden. Sie sind weiters nicht auf Dienstleistungen anzuwenden, die unmittelbar durch den Einsatz eines Fernkommunikationsmittels erbracht werden, sofern sie auf einmal erbracht und über den Betreiber des Kommunikationsmittels abgerechnet werden; der Verbraucher muß jedoch die Möglichkeit haben, die geographische Anschrift der Niederlassung des Unternehmers zu erfahren, bei der er seine Beanstandungen vorbringen kann.
• § 5e.
(1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
• § 5e.
- Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird,
- Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluß hat, abhängt,
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
- Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
- Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
- Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
- Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2).
• § 5g. (1) Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug
- der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
- der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
• (2) An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben.
• (3) § 4 Abs. 2 und 3 ist anzuwenden.
• § 5h.
(1) Tritt der Verbraucher nach § 5e von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurück, bei dem das Entgelt für die Ware oder Dienstleistung ganz oder teilweise durch einen vom Unternehmer oder in wirtschaftlicher Einheit von einem Dritten (§ 18) gewährten Kredit finanziert wird, so gilt der Rücktritt auch für den Kreditvertrag.
(2) Nach einem Rücktritt vom Kreditvertrag im Sinn des Abs. 1 hat jeder Teil dem anderen die empfangenen Leistungen zu erstatten. Dem Verbraucher können nur die Kosten einer allenfalls erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie der Ersatz der vom Unternehmer oder vom Dritten auf Grund der Kreditgewährung entrichteten Abgaben auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben. Ansprüche gegen den Verbraucher auf Zahlung sonstiger Kosten und von Zinsen sind ausgeschlossen.
• § 5i.
(1) Sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben, hat der Unternehmer eine Bestellung des Verbrauchers spätestens 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag auszuführen, es sei denn, daß er das Anbot des Verbrauchers nicht annimmt.
(2) Kann der Unternehmer eine Bestellung des Verbrauchers nicht ausführen, weil die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht verfügbar ist, so hat er dies dem Verbraucher unverzüglich mitzuteilen und ihm bereits geleistete Zahlungen zu erstatten. Gleiches gilt, wenn der Unternehmer das Anbot des Verbrauchers nicht annimmt.
(3) Abs. 1 ist auf Verträge über Hauslieferungen (§ 5c Abs. 4 Z 1) und Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 2) nicht anzuwenden.
• § 5j.
Unternehmer, die Gewinnzusagen oder andere vergleichbare Mitteilungen an bestimmte Verbraucher senden und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erwecken, daß der Verbraucher einen bestimmten Preis gewonnen habe, haben dem Verbraucher diesen Preis zu leisten; er kann auch gerichtlich eingefordert werden.