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KV-Kollektivvertrag -
Bekleidungsindustrie Angestellte(r)
Für den
Kollektivvertrag-KV Bekleidungsindustrie Angestellte(r)
stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung.
Bitte wählen Sie aus:
AKTUELL:
Hier erhalen Sie den Kollektivvertrag der gewählten Branche in der aktuellen Fassung mit allen Informationen.
Sämtliche Werte
wie Löhne, Zulagen, Kilometergelder oder Reisespesen wurden tabellarisch erfasst und stehen übersichtlich, ohne lange im Text suchen zu müssen, zur Verfügung. Änderungen zu den Vorjahren sind am Ende des KV´s in Stichworten angefügt und geben Auskunft über vergangene Entwicklungen.
AKTUELL - VORJAHR:
Aufbauend auf der Version KV-AKTUELL erhalten Sie hier alle Textpassagen
inklusive der Änderungen
welche, leicht erkennbar markiert, über zuvor gültige Formulierungen Auskunft geben. Weiters erhalten Sie alle veränderlichen Werte des Vorjahres als zusätzliche Tabellenspalte zu den aktuellen Beträgen. Egal welche Information Sie brauchen, Sie finden immer alles im gleichen Dokument an der jeweils betreffenden Stelle.
AKTUELL - VORJAHR - HISTORISCH:
Diese Version der Kollektivverträge richtet sich in erster Linie an
Personen, deren Tätigkeit die Notwendigkeit von KV-Informationen über den GPLA - Prüfzeitraum
bedingt. Sie erhalten alle Daten, übersichtlich gegliedert und rückwirkend über bis zu sieben Abschlüsse. Sie erfahren bei jeder Änderung eines KV-Absatzes ab wann bzw. bis wann die Gültigkeit gegeben ist oder war und erhalten die zuvor gültige Formulierung eindeutig als historisch markiert in der Originalfassung. Alle veränderlichen Werte sind tabellarisch erfasst und ebenfalls auf einen Blick über den gesamten Prüfungszeitraum (kann je nach Kollektivvertrag variieren*) ersichtlich. Verschwenden Sie keine wertvolle Zeit mit unnötigen Recherchen, Kopierarbeiten und Dokumentensortierung. Mit uns haben Sie, als Gutachter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Personalbereitsteller und Lohnverrechner, einen kompetenten Partner für Ihre tägliche Arbeit.
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Geltungsbeginn:
1.7.2011
Geltungsdauer:
Unbegrenzt
Inhaltsverzeichnis für den KV - Kollektivvertrag für
Bekleidungsindustrie Angestellte(r)
BlitzInfo
§ 1 Vertragschließende
§ 2/1 Geltungsbereich: der KV gilt ...
§ 2/2 Geltungsbereich: der KV gilt nicht
§ 3 Geltungsdauer
§ 4 Normalarbeitszeit
§ 5 Überstunden: Definition, Sonn- und Feiertagsarbeit
§ 6 Nachtarbeit
§ 7 Freizeit bei Dienstverhinderung
§ 8 Anrechnung von Mittelschulstudien, Krankenstand ...
§ 9 Abfertigung: bei Vollendung des 65.LJ. bei Männern bzw. 60.LJ.bei Frauen
§ 9a Abfertigung bei Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 253 b des ASVG
§ 9b Anrechnung des Karenzurlaubes (§ 15 MSchG bzw. § 2 EKUG) und Abfertigung nach Entbindung (§ 23 a AnG)
§ 9c Wechsel in das System der Abfertigung NEU (ab 05/03)
§ 10 Gehaltszahlung im Todesfall
§ 10a Anrechnung Arbeitervordienstzeiten: für Abfertigung
§ 11 13. Monatsgehalt (Weihnachtsremuneration)
§ 12 14. Monatsgehalt (Urlaubszuschuß): Anspruch, Höhe
§ 12a Sonderbest. Teilzeitbeschäftigte
§ 13 Behaltepflicht
§ 13a Information bei befristeten Dienstverhältnissen
§ 14 Diensterfindungen
§ 14a,b Verbesserungsvorschläge, Ausbildungskosten
§ 15 Allgemeine Bestimmungen über die Verwendungsgruppen
§ 15 a KV Mindestgrundgehälter für Teilzeitbeschäftigte
§ 16 Anrechnung auf das Mindestgrundgehalt
§ 16 a Ein- bzw. Austritt während eines Kalendermonats
§ 17 Bezüge der Aufsichtsorgane
§ 18 Lehrlinge, Integrative Berufsausbildung
§ 18 a Praktikanten
§ 19/1-3 Verwendungsgruppenschema: Beschreibung
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe I
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe II
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe III
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe IV
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe V
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe VI
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe M I
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe M II
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe M III
§ 20 Sondervereinbarungen und Arbeitsordnungen
§ 21 Einstellungsbeschränkungen
§ 22 Fachverbandsverhandlungen
§ 23 Schlichtung von Gesamtstreitigkeiten
§ 24 Aufhebung geltender Vorschriften
LOHNVERTRAG Vbg. zum 1.7.2011
LOHNVERTRAG ohne Vbg. zum 1.7.2011
Vertragspartner
ANMERKUNG 1 zu § 5 Abs.6: Gesetzliche Feiertage
ANMERKUNG 2 zu § 7: Auszug aus dem Angestelltengesetz
ANMERKUNG 3 zu § 10 Abs.4: Ansprüche
ANMERKUNG 4 zu § 10a: Berücksichtigung von ArbeiterInnenvordienstzeiten für die Bemessung der Abfertigung
ANMERKUNG 5: gilt nicht für den FV der Bekleidungsindustrie
ANMERKUNG 6: Ergänzende Bestimmungen zu § 19 Praxiszeiten (bzgl. der angeführten Schulen gilt § 19 Abs. 2 in der bis zum 31.10.1991 geltenden Fassung)
ANMERKUNG 7 zu § 15 Abs. 2 Dienstzettel
Empfehlung betreffend Dienstjubiläen
Anhang I: Empfehlung der Kollektivvertragspartner betreffend Karenzurlaube
Anhang II: Zusatz-KV: Erweiterte Öffnungszeiten - Ladenschluss
Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen
Zusatzkollektivvertrag Reisekostenregelung für Inlandsdienstreisen
Zusatzkollektivvertrag betreffend die Einführung der 38,5 Stunden-Woche
ÄNDERUNGEN zum 1.03.2002 (ohne Vorarlberg)
ÄNDERUNGEN zum 1.04.2002 (Vorarlberg)
ÄNDERUNGEN zum 1.05.2003 (ohne Vorarlberg)
ÄNDERUNGEN zum 1.06.2003 (Vorarlberg)
ÄNDERUNGEN zum 1.06.2004 (ohne Vorarlberg)
ÄNDERUNGEN zum 1.07.2004 (Vorarlberg)
ÄNDERUNGEN zum 1.11.2004 (ZKV Öffnungszeiten)
ÄNDERUNGEN zum 1.07.2005
ÄNDERUNGEN zum 1.07.2006
ÄNDERUNGEN zum 1.07.2007
ÄNDERUNGEN zum 1.07.2008
ÄNDERUNGEN zum 1.07.2009 bzw. 1.09.2009
ÄNDERUNGEN zum 1.07.2010
ÄNDERUNGEN zum 1.07.2011
Lohn - Gehfaltstafeln
Verw.gr. I (ohne V)
Verw.gr. II (ohne V)
Verw.gr. III (ohne V)
Verw.gr. IV (ohne V)
Verw.gr. V (ohne V)
Verw.gr. VI (ohne V)
Verw.gr. M I (ohne V)
Verw.gr. M II (ohne V) o.F.
Verw.gr. M II (ohne V) m.F.
Verw.gr. M III (ohne V)
Lehrlinge (ohne V)
Verw.gr. I (V)
Verw.gr. II (V)
Verw.gr. III (V)
Verw.gr. IV (V)
Verw.gr. V (V)
Verw.gr. VI (V)
Verw.gr. M I (V)
Verw.gr. M II (V)
Verw.gr. M III (V)
Verw.Gr. M IV (V)
Verw.gr. M V (V)
Verw.gr. M VI (V)
Lehrlinge (V) Tabelle I
Lehrlinge (V) Tabelle II
Zulagen
Reiseaufwandsentschädigung: Taggeld gem. ZKV § 3/5/a) ab 1.7.2011
Reiseaufwandsentschädigung: Nachtgeld gem. ZKV § 3/5/a) ab 1.7.2011
Volle Reiseaufwandsentschädigung (Tag- und Nachtgeld) gem. ZKV § 3/5/a) ab 1.7.2011
Reiseaufwandsentschädigung: Taggeld gem. ZKV § 3/5/b)
Reiseaufwandsentschädigung: Nachtgeld gem. ZKV § 3/5/b)
Volle Reiseaufwandsentschädigung (Tag- und Nachtgeld) gem. ZKV § 3/5/b)
Reisekosten, Kilometergeld
Kilometergelder bis 10.000 km
Kilometergeld von 10.001 bis 15.000 km
Kilometergeld von 15.001 bis 20.000 km
Kilometergelder über 20.000 km
Weitere Kollektivvertäge:
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