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KV-Kollektivvertrag -
Diakonie Österreich
Für den
Kollektivvertrag-KV Diakonie Österreich
stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung.
Bitte wählen Sie aus:
AKTUELL:
Hier erhalen Sie den Kollektivvertrag der gewählten Branche in der aktuellen Fassung mit allen Informationen.
Sämtliche Werte
wie Löhne, Zulagen, Kilometergelder oder Reisespesen wurden tabellarisch erfasst und stehen übersichtlich, ohne lange im Text suchen zu müssen, zur Verfügung. Änderungen zu den Vorjahren sind am Ende des KV´s in Stichworten angefügt und geben Auskunft über vergangene Entwicklungen.
AKTUELL - VORJAHR:
Aufbauend auf der Version KV-AKTUELL erhalten Sie hier alle Textpassagen
inklusive der Änderungen
welche, leicht erkennbar markiert, über zuvor gültige Formulierungen Auskunft geben. Weiters erhalten Sie alle veränderlichen Werte des Vorjahres als zusätzliche Tabellenspalte zu den aktuellen Beträgen. Egal welche Information Sie brauchen, Sie finden immer alles im gleichen Dokument an der jeweils betreffenden Stelle.
AKTUELL - VORJAHR - HISTORISCH:
Diese Version der Kollektivverträge richtet sich in erster Linie an
Personen, deren Tätigkeit die Notwendigkeit von KV-Informationen über den GPLA - Prüfzeitraum
bedingt. Sie erhalten alle Daten, übersichtlich gegliedert und rückwirkend über bis zu sieben Abschlüsse. Sie erfahren bei jeder Änderung eines KV-Absatzes ab wann bzw. bis wann die Gültigkeit gegeben ist oder war und erhalten die zuvor gültige Formulierung eindeutig als historisch markiert in der Originalfassung. Alle veränderlichen Werte sind tabellarisch erfasst und ebenfalls auf einen Blick über den gesamten Prüfungszeitraum (kann je nach Kollektivvertrag variieren*) ersichtlich. Verschwenden Sie keine wertvolle Zeit mit unnötigen Recherchen, Kopierarbeiten und Dokumentensortierung. Mit uns haben Sie, als Gutachter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Personalbereitsteller und Lohnverrechner, einen kompetenten Partner für Ihre tägliche Arbeit.
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Geltungsbeginn:
1.2.2013
Geltungsdauer:
Unbegrenzt
Inhaltsverzeichnis für den KV - Kollektivvertrag für
Diakonie Österreich
BlitzInfo
Vertragsschließende
§ 1 Sprachliche Gleichstellung
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Anwendung Angestelltengesetz
§ 4 Gliederung, Geltungsdauer
§ 5 Begriffsbestimmungen und allgemeine Festlegungen
§ 6 Normalarbeitszeit
§ 7 Gleitzeit
§ 8 Arbeiten während der Nacht
§ 9 Ruhezeiten
§ 10 Pausen
§ 11 Überstunden
§ 12 Durchrechnungszeitraum
§ 13 Arbeitsbereitschaft
§ 14 Rufbereitschaft
§ 15 Arbeitszeitregelung bei TeilzeitarbeitnehmerInnen
§ 16 Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen
§ 17 Arbeitszeiteinteilung
§ 18 Fortbildung
§ 19 Reisegebühren
§ 20 Sonderzahlungen
§ 21 Urlaub
§ 22 Dienstfreie Werktage
§ 23 Supervision
§ 24 Karenzierung
§ 25 Sabbatical
§ 26 Beginn des Dienstverhältnisses
§ 27 Nebentätigkeiten
§ 28 Beendigung des Dienstverhältnisses
§ 29 Verfall von Ansprüchen
§ 30 Verwendungsgruppen
§ 31 Gehaltstabellen
§ 32 Vorrückungen
§ 33 Anrechnung von Vordienstzeiten
§ 34 Zulagen und Zuschläge, Internatskosten für Lehrlinge
(§ 35) Ist-Gehaltserhöhungen zum 1.2.2011
§ 35 Sonderbestimmungen für die Schulassistenz
§ 36 Sonderbestimmungen für ArbeitnehmerInnen in Kindergärten und Sonderkindergärten (* ab 1.2.2010: sowie in Horten und Sonderhorten *)
§ 37 Sonderbestimmungen für ArbeitnehmerInnen, die an freizeit- oder erlebnispädagogischen Maßnahmen teilnehmen oder im Bereich der Intensivpädagogik tätig sind
§ 38 Sonderbestimmungen für ArbeitnehmerInnen, die an Freizeitaktivitäten oder Urlaubsfahrten
§ 39 Sonderbestimmungen für ArbeitnehmerInnen der Diakonie (* ab 1.2.2012: *) de La Tour (* bis 31.1.2012: Kärnten *) gemeinnützige BetriebsgmbH, die an Freizeitaktivitäten
§ 40 Sonderbestimmungen für ArbeitnehmerInnen in oder mit Kinder- und Jugendwohngruppen
§ 41 Sonderbestimmungen für ArbeitnehmerInnen des Diakoniezentrums Salzburg am Standort Salzburg
§ 42 Sonderbestimmungen für die Diakonie (* ab 1.2.2012: *) de La Tour (* bis 31.1.2012: Kärnten *) gemeinnützige BetriebsgmbH
§ 43 In Kraft Treten von Bestimmungen dieses Kollektivvertrags
§ 44 Überführung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen)
§ 45 Übernahme bestehender Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen in das Entgeltsystem des Kollektivvertrages der Diakonie
§ 46 Berücksichtigung kürzerer Nettoarbeitszeit durch Anrechnung von Ruhepausen
§ 47 Auswirkungen auf bestehende Teilzeitdienstverhätnisse
§ 48 Günstigkeitsklausel
§ 49 Schiedskommission
Anhang: Dienstzettel
Anhang: Schiedskommissionsordnung ab 1.2.2010
Vertragsschließende
ÄNDERUNGEN zum 1.2.2010
ÄNDERUNGEN zum 1.2.2011
ÄNDERUNGEN zum 1.2.2012
ÄNDERUNGEN zum 1.2.2013
Lohn - Gehfaltstafeln
§ 31: Verwendungsgruppe 1 (DVG 1)
§ 31: ab 02/11: Verwendungsgruppe 2a (DVG 2a) ohne Zulage gemäß § 34 Abs. 10) lit. a)
§ 31: ab 02/11: Verwendungsgruppe 2b (DVG 2b) ohne Zulage gemäß § 34 Abs. 10) lit. a)
§ 31: bis 01/11: Verwendungsgruppe 2 (DVG 2) ohne Zulage gemäß § 34 Abs. 10) lit.a)
§ 31: Verwendungsgruppe 3 (DVG 3)
§ 31: Verwendungsgruppe 4 (DVG 4) ohne Zulage gemäß § 34 Abs. 10) lit. b)
§ 31: Verwendungsgruppe 5 (DVG 5)
§ 31: Verwendungsgruppe 6 (DVG 6)
§ 31: Verwendungsgruppe 7 (DVG 7)
§ 31: Verwendungsgruppe 8 (DVG 8)
§ 31: Verwendungsgruppe 9 (DVG 9)
§ 31: Verwendungsgruppe 10 (DVG 10)
§ 31: Lehrlingsentschädigung
§ 42: Diakonie de La Tour (* bis 31.1.2012: Kärnten *) gemeinn. BetriebsgmbH: VwGr 1
§ 42: Diakonie de La Tour (* bis 31.1.2012: Kärnten *) gemeinn. BetriebsgmbH: VwGr 2
§ 42: Diakonie de La Tour (* bis 31.1.2012: Kärnten *) gemeinn. BetriebsgmbH: VwGr 3
§ 42: Diakonie de La Tour (* bis 31.1.2012: Kärnten *) gemeinn. BetriebsgmbH: VwGr 4
§ 42: Diakonie de La Tour (* bis 31.1.2012: Kärnten *) gemeinn. BetriebsgmbH: VwGr 5
§ 42: Diakonie de La Tour (* bis 31.1.2012: Kärnten *) gemeinn. BetriebsgmbH: VwGr 6
§ 42: Diakonie de La Tour (* bis 31.1.2012: Kärnten *) gemeinn. BetriebsgmbH: VwGr 7
§ 42: Diakonie de La Tour (* bis 31.1.2012: Kärnten *) gemeinn. BetriebsgmbH: VwGr 8
§ 42: Diakonie de La Tour (* bis 31.1.2012: Kärnten *) gemeinn. BetriebsgmbH: VwGr 9
§ 42: Diakonie de La Tour (* bis 31.1.2012: Kärnten *) gemeinn. BetriebsgmbH: Lehrlingsentschädigung
Zulagen
§ 34 Abs 1) Nachtdienstzuschlag
§ 34 Abs 2) Nachtdienstpauschale mit Schlafberechtigung
§ 34 Abs 2) Nachtdienstpauschale ohne Schlafberechtigung
§ 34 Abs 3) Rufbereitschaft: bis zu 11 Stunden
§ 34 Abs 3) Rufbereitschaft: bis zu 16 Stunden
§ 34 Abs 3) Rufbereitschaft: 12-Stunden Dienst
§ 34 Abs 3) Rufbereitschaft: bis 24 Stunden
§ 34 Abs 4) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage
§ 34 Abs 5) Leitungszulage: von 5-9 ArbeitnehmerInnen monatlich
§ 34 Abs 5) Leitungszulage: von 10-24 ArbeitnehmerInnen monatlich
§ 34 Abs 5) Leitungszulage: von 25-49 ArbeitnehmerInnen monatlich
§ 34 Abs 5) Leitungszulage: von 50-99 ArbeitnehmerInnen monatlich
§ 34 Abs 5) Leitungszulage: von mehr als 100 ArbeitnehmerInnen monatlich
§ 34 Abs 6) Zulage "Verantwortung ohne Personalleitung"
§ 34 Abs 7) Sonn- und Feiertagszuschlag
§ 34 Abs 8) AN in Kindergärten lit.a) gepr. SonderkindergärtnerInnen
§ 34 Abs 8) AN in Kindergärten lit.b) Zulage für Kindergartenleitung je Monat für: 1 Gruppe
§ 34 Abs 8) AN in Kindergärten lit.b) Zulage für Kindergartenleitung je Monat für: 2 Gruppen
§ 34 Abs 8) AN in Kindergärten lit.b) Zulage für Kindergartenleitung je Monat für: 3 Gruppen
§ 34 Abs 8) AN in Kindergärten lit.b) Zulage für Kindergartenleitung je Monat für: 4 Gruppen
§ 34 Abs 8) AN in Kindergärten lit.b) Zulage für Kindergartenleitung je Monat für: jede weitere Gruppe
§ 34 Abs 9) Zulage für AN in der Frühförderung
§ 34 Abs 10) SEG-Zulage Krankentransport: lit.a)
§ 34 Abs 10) SEG-Zulage Rettungsdienst lit.b)
§ 34 Abs 10) Sonn- und Feiertagszuschlag Rettungs- und Krankentransportdienst: lit.c)
§ 34 Abs 11) Betragsgrenze Internatskosten für Lehrlinge
Weitere Kollektivvertäge:
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