KV-Kollektivvertrag - Forst-, Säge- u. LandarbeiterInnen der Gemeinde (Wien)

Für den Kollektivvertrag-KV Forst-, Säge- u. LandarbeiterInnen der Gemeinde (Wien) stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung.
Bitte wählen Sie aus:
KOLLEKTIVVERTRAG-KV
KV-Kollektivvertrag-Hackerl AKTUELL
EUR 9,90*
KOLLEKTIVVERTRAG-KV
KV-Kollektivvertrag-Hackerl AKTUELL
KV-Kollektivvertrag-Hackerl VORJAHR
EUR 14,90*
*alle Preise inkl. 20% MwSt.
Geltungsbeginn: 1.3.2012
Geltungsdauer: 28.2.2013

Inhaltsverzeichnis für den KV - Kollektivvertrag für Forst-, Säge- u. LandarbeiterInnen der Gemeinde (Wien)

  • BlitzInfo
  • § 1 Geltungsbereich
  • § 2 Geltungsdauer
  • § 3 Art des Arbeitsverhältnisses
  • § 4 Dienstausweis
  • § 5 Anwendung der Wiener Landarbeitsordnung
  • § 6 Arbeitszeit
  • § 7 Unterkünfte, Sammelplatz und Fahrtkostenersatz
  • § 8 Überstunden, Sonntags-, Feiertags-und Nachtarbeit
  • § 9 Entlohnung
  • § 10 Sonderzahlungen
  • § 11 Verzinslicher Lohnvorschuss
  • § 12 Besondere Entlohnungsfälle
  • § 13 Werkzeugbeistellung und Instandhaltung
  • § 14 Kinderzulage
  • § 15 Entgeltfortzahlung
  • § 16 Erholungsurlaub
  • § 17 Abfertigung
  • § 18 Berechnung der Arbeitszeiten
  • § 19 Arbeitsjubiläum
  • § 20 Arbeits- und Schutzkleidung
  • § 21 Wohnungen
  • § 22 Erlöschen von Ansprüchen
  • § 23 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • § 24 Schlichtung von Streitfällen
  • § 25 Außerkrafttreten
  • Vertragsschließende
  • Anlage A: Lohngruppen bzw. -tafel Forst und Säge
  • Anlage B: Lohngruppen bzw. -tafel Landwirtschaft
  • ÄNDERUNGEN zum 1.3.2011
  • ÄNDERUNGEN zum 1.3.2012
  • Lohn - Gehfaltstafeln
  • Forst und Säge: Lehrlinge
  • Forst und Säge: LGF 1: Lohngruppe 1: HelferInnen und Aushilfskräfte
  • Forst und Säge: LGF 2: Lohngruppe 2: Anlern-ArbeiterInnen
  • Forst und Säge: LGF 3: Lohngruppe 3: Qualifizierte ArbeiterInnen
  • Forst und Säge: LGF 3a: Lohngruppe 3: Qualifizierte ArbeiterInnen: ab Vollendung des 400. Arbeitstages, frühestens nach Vollendung des 2. Jahres
  • Forst und Säge: LGF 3b: Lohngruppe 3: Qualifizierte ArbeiterInnen: ab Vollendung des 1000. Arbeitstages, frühestens nach Vollendung des 5. Jahres
  • Forst und Säge: LGF 3c: Lohngruppe 3: Qualifizierte ArbeiterInnen: ab Vollendung des 2000. Arbeitstages, frühestens nach Vollendung des 10. Jahres
  • Forst und Säge: LGF 3d: Lohngruppe 3: Qualifizierte ArbeiterInnen: ab Vollendung des 3000. Arbeitstages, frühestens nach Vollendung des 15. Jahres
  • Forst und Säge: LGF 3e: Lohngruppe 3: Qualifizierte ArbeiterInnen: ab Vollendung des 5000. Arbeitstages, frühestens nach Vollendung des 25. Jahres
  • Forst und Säge: LGF 4: Lohngruppe 4: FacharbeiterInnen mit Meisterprüfung sowie ForstwirtschaftsmeisterInnen
  • Forst und Säge: LGF 4a: Lohngruppe 4: FacharbeiterInnen mit Meisterprüfung sowie ForstwirtschaftsmeisterInnen: ab Vollendung des 1000. Arbeitstages, frühestens nach Vollendung des 5. Jahres
  • Forst und Säge: LGF 4b: Lohngruppe 4: FacharbeiterInnen mit Meisterprüfung sowie ForstwirtschaftsmeisterInnen: ab Vollendung des 3000. Arbeitstages, frühestens nach Vollendung des 15. Jahres
  • Landwirtschaft: Lehrlinge
  • Landwirtschaft: LGL 1: Lohngruppe 1 HelferInnen und Aushilfskräfte
  • Landwirtschaft: LGL 2: Lohngruppe 2 Anlern-ArbeiterInnen
  • Landwirtschaft: LGL 2a: Lohngruppe 2 Anlern-ArbeiterInnen: ab Vollendung des 2000. Arbeitstages, frühestens nach Vollendung des 10. Jahres
  • Landwirtschaft: LGL 3: Lohngruppe 3 Qualifizierte ArbeiterInnen
  • Landwirtschaft: LGL 3a: Lohngruppe 3 Qualifizierte ArbeiterInnen: ab Vollendung des 400. Arbeitstages, frühestens nach Vollendung des 2. Jahres
  • Landwirtschaft: LGL 3b: Lohngruppe 3 Qualifizierte ArbeiterInnen: ab Vollendung des 1000. Arbeitstages, frühestens nach Vollendung des 5. Jahres
  • Landwirtschaft: LGL 3c: Lohngruppe 3 Qualifizierte ArbeiterInnen: ab Vollendung des 2000. Arbeitstages, frühestens nach Vollendung des 10. Jahres
  • Landwirtschaft: LGL 3d: Lohngruppe 3 Qualifizierte ArbeiterInnen: ab Vollendung des 3000. Arbeitstages, frühestens nach Vollendung des 15. Jahres
  • Landwirtschaft: LGL 3e: Lohngruppe 3 Qualifizierte ArbeiterInnen: ab Vollendung des 5000. Arbeitstages, frühestens nach Vollendung des 25. Jahres
  • Landwirtschaft: LGL 4: Lohngruppe 4 FacharbeiterInnen mit Meisterprüfung, LandwirtschaftsmeisterInnen sowie FacharbeiterInnen in einer zu bestellenden, leitenden Funktion
  • Landwirtschaft: LGL 4a: Lohngruppe 4 FacharbeiterInnen mit Meisterprüfung, LandwirtschaftsmeisterInnen sowie FacharbeiterInnen in einer zu bestellenden, leitenden Funktion: ab Vollendung des 1000. Arbeitstages, frühestens nach Vollendung des 5. Jahres
  • Landwirtschaft: LGL 4a: Lohngruppe 4 FacharbeiterInnen mit Meisterprüfung, LandwirtschaftsmeisterInnen sowie FacharbeiterInnen in einer zu bestellenden, leitenden Funktion: ab Vollendung des 3000. Arbeitstages, frühestens nach Vollendung des 15. Jahres
  • Zulagen
  • Gefahrenzulage § 12 (1) BaumsteigerInnen
  • Gefahrenzulage § 12 (2) Sprengbefugte
  • Erschwerniszulage § 12 (3) Arbeiten im Stollen der Wiener Wasserwerke
  • Aufwandsentschädigung § 13 (2) für von/vom Arbeitnehmer bereitgestellten Werkzeuge
  • Aufwandsentschädigung § 13 (2) für geleistete Überstunden
  • Kostenersatz für die Anschaffungskosten § 13 (3) für von/vom ArbeiternehmerIn bereitgestellter Motorsäge oder Freischneidegerät
  • Aufwandsentschädigung § 13 (3) für die Instandhaltung: für von/vom ArbeiternehmerIn bereitgestellter Motorsäge oder Freischneidegerät:
  • Kinderzulage § 14 (1)
  • Forst und Säge: Nächtigungszulage gem. § 7 Abs. 1
  • Landwirtschaft: Nächtigungszulage gem. § 7 Abs. 1
  • Weitere Kollektivvertäge: