KV-Kollektivvertrag - Kindergärten (privat)

Für den Kollektivvertrag-KV Kindergärten (privat) stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung.
Bitte wählen Sie aus:
KOLLEKTIVVERTRAG-KV
KV-Kollektivvertrag-Hackerl AKTUELL
EUR 9,90*
KOLLEKTIVVERTRAG-KV
KV-Kollektivvertrag-Hackerl AKTUELL
KV-Kollektivvertrag-Hackerl VORJAHR
EUR 14,90*
*alle Preise inkl. 20% MwSt.
Geltungsbeginn: 1.1.2012
Geltungsdauer: Unbegrenzt

Inhaltsverzeichnis für den KV - Kollektivvertrag für Kindergärten (privat)

  • BlitzInfo
  • § 1 Teil 1: Angestellte: Geltungsbereich
  • § 2 Teil 1: Angestellte: Entgeltbestimmungen für Angestellte von Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horten (Privatkindertagesheimen)
  • § 3 Teil 1: Angestellte: Entgeltbestimmungen für Tagesmütter(-väter), die von Vereinen oder Privatkindergärten beschäftigt werden und im eigenen Haushalt Kinder betreuen
  • § 4 Teil 1: Angestellte: Entgeltbestimmungen für Kinderbetreuer/innen in selbst organisierten/elternverwalteten Kindergruppen
  • § 5 Teil 1: Angestellte: Allgemeine Bestimmungen UZ/WR
  • Teil 1: Angestellte: Wirksamkeitsbeginn
  • § 1 Teil 2: Helfer/innen: Geltungsbereich
  • § 2 Teil 2: Helfer/innen: Inhalt
  • § 3 Teil 2: Helfer/innen: Allgemeine Bestimmungen
  • § 4 Teil 2: Helfer/innen: Wirksamkeitsbeginn
  • ÄNDERUNGEN zum 1.1.2002
  • ÄNDERUNGEN zum 1.1.2003
  • ÄNDERUNGEN zum 1.1.2004
  • ÄNDERUNGEN zum 1.1.2005
  • ÄNDERUNGEN zum 1.1.2006
  • ÄNDERUNGEN zum 1.1.2007
  • ÄNDERUNGEN zum 1.1.2008
  • ÄNDERUNGEN zum 1.1.2009
  • ÄNDERUNGEN zum 1.1.2010
  • ÄNDERUNGEN zum 1.1.2011
  • ÄNDERUNGEN zum 1.1.2012
  • Lohn - Gehfaltstafeln
  • ab 01/04: KindergartenpädagogInnen, HortpädagogInnen ...
  • ab 01/04: HelferInnen
  • Entgeltbestimmungen f. Tagesmütter(-väter), die von Vereinen oder Privatkindergärten beschäftigt werden und im eigenen Haushalt betreuen
  • bis 12/03: geprüfte KindergärtnerInnen ...
  • bis 12/05: Kindergarten-, HortpädagogInnen ...
  • bis 12/03: Kindergärtner/in mit Matura
  • bis 12/03: HelferInnen ( 1.-24. Berufsjahr)
  • Zulagen
  • Erschwerniszulage: § 2 Abs. 2 geprüfte SonderkindergartenpädagogInnen in Sonderkindergärten
  • Erschwerniszulage: § 2 Abs. 3 ab 01/04: KindergartenpädagogInnen in Sonderkindergärten
  • bis 12/03: geprüfte KindergärtnerInnen m. Matura in Sonderkindergärten
  • Leitungszulage für KindergartenleiterInnen: 1 Gruppe
  • Leitungszulage für KindergartenleiterInnen: 2 Gruppen
  • Leitungszulage für KindergartenleiterInnen: 3 Gruppen
  • Leitungszulage für KindergartenleiterInnen: 4 Gruppen
  • Leitungszulage für KindergartenleiterInnen: für jede weitere Gruppe
  • Vertretungszulage: wenn ein/e Kindergartenpädagoge/Kindergartgenpädagogin den/die KindergartenleiterIn durch mindestens 12 Kalendertage ununterbrochen
  • Tagesmütter(-väter) mit einschlägiger Ausbildung (zB KindergartenpädagogInnen, HortpädagogInnen, diplomierte Kinderkrankenschwestern(pfleger)
  • Zuschlag nach jeweils (* ab 01/03: *) 3 jähriger Tätigkeit als Tagesmutter (-vater) gebührt - unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder
  • Erschwerniszulage: HelferInnen in Sonderkindergärten bzw. HelferInnen, die überwiegend für eine als heilpädagogisch-integrativ geführte Kindergartengruppe
  • Weitere Kollektivvertäge: