KV-Kollektivvertrag - Landarbeiter Gemeinde bis 02-10 (Wien)

Für den Kollektivvertrag-KV Landarbeiter Gemeinde bis 02-10 (Wien) stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung.
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KOLLEKTIVVERTRAG-KV
KV-Kollektivvertrag-Hackerl AKTUELL
EUR 9,90*
KOLLEKTIVVERTRAG-KV
KV-Kollektivvertrag-Hackerl AKTUELL
KV-Kollektivvertrag-Hackerl VORJAHR
EUR 14,90*
*alle Preise inkl. 20% MwSt.
Geltungsbeginn: 1.3.2009
Geltungsdauer: Unbegrenzt

Inhaltsverzeichnis für den KV - Kollektivvertrag für Landarbeiter Gemeinde bis 02-10 (Wien)

  • BlitzInfo
  • § 1 Geltungsbeginn
  • § 2 Geltungsdauer
  • § 3 Art des Dienstverhältnisses
  • § 4 Anwendung der Wiener Landarbeitsordnung 1990
  • § 5 Arbeitszeit
  • § 6 Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • § 7 Entlohnung
  • § 8 Entgeltfortzahlung
  • § 9 Mutterschutz
  • § 10 Urlaub
  • § 11 Haushaltszulage
  • § 12 Enden des Dienstverhältnisses
  • § 13 Schlichtung von Streitigkeiten
  • § 14 Dienstwohnung
  • § 15 Schmutzzulagen
  • § 16 Besondere Entlohnungsfälle
  • § 17 Sonderzahlung
  • § 18 Dienstjubiläum
  • § 19 Arbeits- und Schutzkleidung
  • § 20 Abfertigung
  • § 21 Berechnung der Dienstzeiten
  • § 22 Reisekosten
  • § 23 Unterkunft
  • § 24 Sorgfaltspflicht
  • § 25 Akkordarbeiten
  • § 26 Zeitlohnarbeiten
  • entfällt ab 03/03: § 27 Verpflegsgeld
  • entfällt ab 03/03: § 28 Partieführer
  • entfällt ab 03/03: § 29 Köchin
  • § 30 Beurlaubung
  • § 31 Sonderzahlung
  • § 32 Abfertigung
  • § 33 Berechnung der Dienstzeiten
  • Vertragsschließende
  • Anlage 1: Zeitlöhne
  • Anlage 2: Leistungsprämien und -zulagen für Landarbeiter
  • ÄNDERUNGEN zum 1.3.2002
  • ÄNDERUNGEN zum 1.3.2003
  • ÄNDERUNGEN zum 1.3.2004
  • ÄNDERUNGEN zum 1.3.2005
  • ÄNDERUNGEN zum 1.3.2006
  • ÄNDERUNGEN zum 1.3.2007
  • ÄNDERUNGEN zum 1.3.2008
  • ÄNDERUNGEN zum 1.3.2009
  • Lohn - Gehfaltstafeln
  • a) Landarbeiter 1. Hof- und Feldarbeiter, Traktorführer ohne Führerschein, Mitfahrer, Vorarbeiter: Stundenlohn Facharbeiter
  • a) Landarbeiter 1. Hof- und Feldarbeiter, Traktorführer ohne Führerschein, Mitfahrer, Vorarbeiter: Stundenlohn ansonsten
  • a) Landarbeiter 2. Hof- und Feldarbeiter ab Erreichung des 50. Lebensjahres und nach einer zehnjährigen Tätigkeit bei der Stadt Wien, Traktorführer mit Führerschein: Stundenlohn Facharbeiter
  • a) Landarbeiter 2. Hof- und Feldarbeiter ab Erreichung des 50. Lebensjahres und nach einer zehnjährigen Tätigkeit bei der Stadt Wien, Traktorführer mit Führerschein: Stundenlohn ansonsten
  • a) Landarbeiter 3. Traktorführer mit FS ab Erreichung des 50. Lebensjahres und nach einer zehnjährigen Tätigkeit bei der Stadt Wien: Stundenlohn Facharbeiter
  • a) Landarbeiter 3. Traktorführer mit FS ab Erreichung des 50. Lebensjahres und nach einer zehnjährigen Tätigkeit bei der Stadt Wien: Stundenlohn ansonsten
  • a) Landarbeiter 4a. Traktorführer mit Meisterprüfung: Facharbeiter
  • a) Landarbeiter 4b. Traktorführer mit Meisterprüfung ab Erreichung des 50. Lebensjahres nach zehnjähriger Tätigkeit in dieser Verwendung: Facharbeiter
  • a) Landarbeiter 5a. Traktorführer mit Landwirtschaftsmeisterprüfung nach zehnjähriger Tätigkeit in dieser Verwendung: Facharbeiter
  • a) Landarbeiter 5b. Traktorführer mit Landwirtschaftsmeisterprüfung ab Erreichung des 50. Lebensjahres nach zehnjähriger Tätigkeit in dieser Verwendung: Facharbeiter
  • b) Gutshandwerker: 1. Angelernte Gutshandwerker mit Praxis unter drei Jahren: Stundenlohn
  • b) Gutshandwerker: 2. Gelernte Gutshandwerker unter einer zweijährigen und angelernte Gutshandwerker unter einer achtjährigen Tätigkeit im Betrieb: Stundenlohn
  • b) Gutshandwerker: 3. Gelernte Gutshandwerker, die auch als Traktorführer verwendet werden, unter einer zweijährigen Tätigkeit im Betrieb: Stundenlohn
  • b) Gutshandwerker: 4. Angelernte Gutshandwerker nach einer achtjährigen Tätigkeit im Betrieb: Stundenlohn
  • b) Gutshandwerker: 5. Gelernte Gutshandwerker nach einer zweijährigen Tätigkeit im Betrieb, Professionisten in der Zentralwerkstätte: Stundenlohn
  • b) Gutshandwerker: 6. Gelernte Gutshandwerker u. Professionisten der Zentralwerkstätte ab Erreichung des 50. Lebensjahres und nach einer zehnjährigen Tätigkeit bei der Stadt Wien, Gutshandwerker mit Meisterprüfung nach einer 2-j. Tätigkeit im Betrieb
  • b) Gutshandwerker: 7. Gutshandwerker mit Meisterprüfung und Meister in der Zentralwerkstätte ab Erreichung des 50. Lebensjahres und nach einer zehnjährigen Tätigkeit bei der Stadt Wien, Meister 1. Klasse in der Zentralwerkstätte: Stundenlohn
  • b) Gutshandwerker: 8. Meister 1. Klasse in der Zentralwerkstätte ab Erreichung des 50. Lebensjahres und nach einer zehnjährigen Tätigkeit bei der Stadt Wien, Werkmeister in der Zentralwerkstätte, Lenker des Personenkraftwagens des Landwirtschaftsbetriebes
  • b) Gutshandwerker: 9. Werkmeister in der Zentralwerkstätte und Lenker des Personenkraftwagens des Landwirtschaftsbetriebes der Stadt Wien ab Erreichung des 50. Lebensjahres und nach einer zehnjährigen Tätigkeit bei der Stadt Wien: Stundenlohn
  • c) Saisonarbeiter 1. Arbeiter Stundenlohn
  • bis 02/03: c) Saisonarbeiter 2. Partieführer bei Arbeitspartien a) bis zu 14 Saisonarbeitern: Stundenlohn
  • bis 02/03: c) Saisonarbeiter 2. Partieführer bei Arbeitspartien b) von 15 bis 20 Saisonarbeitern: Stundenlohn
  • bis 02/03: c) Saisonarbeiter 3. Köchin: Stundenlohn
  • Zulagen
  • Anlage 2: Ackerungsprämie
  • Anlage 2: Vorbereitungsprämie pro ha
  • Anlage 2: Prämie für Mulchen pro ha
  • Anlage 2: Prämie für Handelsdüngerstreuen (nicht für die Kopfdüngung) einheitlich pro ha
  • Anlage 2: Anbauprämie: bei Gemüse pro ha
  • Anlage 2: Anbauprämie: bei sonstigen Feldfrüchten je ha
  • Anlage 2: Anbauprämie: hievon erhalten der Traktorführer
  • Anlage 2: Anbauprämie: hievon erhalten der Traktorführer bzw
  • Anlage 2: Anbauprämie: hievon erhalten der (die) Arbeiter(in) auf der Sämaschine
  • Anlage 2: Anbauprämie: hievon erhalten der (die) Arbeiter(in) auf der Sämaschine bzw
  • Anlage 2: Prämie für die Bedienung der Fräse-Anbaukombinationsmaschine pro ha
  • Anlage 2: Prämie für Zuckerrübenhacken mit der Maschine: für die ersten 2 ha je ha
  • Anlage 2: Prämie für Zuckerrübenhacken mit der Maschine: darüber je ha
  • Anlage 2: Prämie für Kartoffelhacke und Häufeln mit der Maschine: pro ha
  • Anlage 2: Rübenernte und -abfuhr: 2.) Alle Traktorführer, die bei der Rübenernte beschäftigt sind, erhalten bei ganztägiger Arbeitsleistung eine Zulage von
  • Anlage 2: Rübenernte und -abfuhr: 2.) Die Traktorführer erhalten für das Abführen der Zuckerrübe zur Bahn oder Prisme je Meterzentner abgeführter Zuckerrübe eine Prämie von
  • Anlage 2: Rübenernte und -abfuhr: 3.) Mit dem dreireihigen Rübenvollernter - gezogen - (Ein-Mann-Bedienung) für jeden Meterzentner Zuckerrüben eine Prämie von ...
  • Anlage 2: Kartoffelernte und -abfuhr: 1.) alle Traktorführer, die bei der Kartoffelernte beschäftigt sind, erhalten bei ganztägiger Arbeitsleistung eine Zulage von ...
  • Anlage 2: Kartoffelernte und -abfuhr: 2.) bei der Arbeit mit allen Kartoffelvollerntegeräten (Ein-Mann-Bedienung) erhält der Traktorführer für jeden Meterzentner Kartoffel eine Prämie von
  • Anlage 2: Mähdruschprämie: 1. breite Selbstfahrer, Ein-Mann-Bedienung (Traktorführer) je Meterzentner
  • Anlage 2: Mähdruschprämie: 2. als Vergütung des Zeitverlustes erhält der Traktorführer eine Zulage pro Arbeitstag a) für das Entleeren des Fruchttanks von
  • Anlage 2: Mähdruschprämie: 3. für das Abführen von Getreide nach dem Mähdrusch erhält der Traktorführer je Meterzentner
  • Anlage 2: Zulage bei der Karottenernte: bei ganztägiger Arbeit mit dem Hubstapler gebührt eine Zulage täglich von
  • Anlage 2: Prämie für die Arbeit bei der Presse: bei voller Tagesleistung (ganztägig)
  • Anlage 2: Prämie für das Rebenschneiden: bei voller Tagesleistung (ganztägig)
  • Anlage 2: Prämie für das Hacken und Sicheln im Weingarten: bei voller Tagesleistung (ganztägig)
  • Anlage 2: Leseprämie: pro Meterzentner gelesener Weintrauben
  • Anlage 2: Schmutzzulage für Senkgrubenreinigen: pro Grube
  • Haushaltszulage (§ 11): für das erste Kind monatlich
  • Haushaltszulage (§ 11): für jedes weitere Kind monatlich
  • Gutshandwerker Zulage (§ 16): monatlich
  • Gutshandwerker mit Gesellenprüfung Zulage (§ 16): monatlich
  • Dienstnehmer, die überwiegend als Lastkraftwagenfahrer eingesetzt werden Zulage (§ 16): monatlich
  • Tristenbauer und das Personal bei Mähdreschern erhalten eine Zulage von ... pro Stunde (§ 26)
  • entfällt ab 03/03: Verpflegsgeld (§ 27)
  • entfällt ab 03/03: Partieführerprämie (§ 28: 5.))
  • Sonderzahlungen § 31: Die Saisonarbeiter, einschließlich Partieführer und KöchIn, erhalte nach Beendigung der Arbeiten eine Sonderzahlung von ...
  • Sonderzahlungen § 31aufgegliedert: Die Saisonarbeiter, einschließlich Partieführer und KöchIn, erhalte nach Beendigung der Arbeiten eine Sonderzahlung für die Grünarbeit
  • Sonderzahlungen § 31aufgegliedert: Die Saisonarbeiter, einschließlich Partieführer und KöchIn, erhalte nach Beendigung der Arbeiten eine Sonderzahlung für die Getreideernte
  • Sonderzahlungen § 31aufgegliedert: Die Saisonarbeiter, einschließlich Partieführer und KöchIn, erhalte nach Beendigung der Arbeiten eine Sonderzahlung für die Rübenernte
  • Weitere Kollektivvertäge: