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KV-Kollektivvertrag -
Landes-Hypothekenbanken Angestellte
Für den
Kollektivvertrag-KV Landes-Hypothekenbanken Angestellte
stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung.
Bitte wählen Sie aus:
AKTUELL:
Hier erhalen Sie den Kollektivvertrag der gewählten Branche in der aktuellen Fassung mit allen Informationen.
Sämtliche Werte
wie Löhne, Zulagen, Kilometergelder oder Reisespesen wurden tabellarisch erfasst und stehen übersichtlich, ohne lange im Text suchen zu müssen, zur Verfügung. Änderungen zu den Vorjahren sind am Ende des KV´s in Stichworten angefügt und geben Auskunft über vergangene Entwicklungen.
AKTUELL - VORJAHR:
Aufbauend auf der Version KV-AKTUELL erhalten Sie hier alle Textpassagen
inklusive der Änderungen
welche, leicht erkennbar markiert, über zuvor gültige Formulierungen Auskunft geben. Weiters erhalten Sie alle veränderlichen Werte des Vorjahres als zusätzliche Tabellenspalte zu den aktuellen Beträgen. Egal welche Information Sie brauchen, Sie finden immer alles im gleichen Dokument an der jeweils betreffenden Stelle.
AKTUELL - VORJAHR - HISTORISCH:
Diese Version der Kollektivverträge richtet sich in erster Linie an
Personen, deren Tätigkeit die Notwendigkeit von KV-Informationen über den GPLA - Prüfzeitraum
bedingt. Sie erhalten alle Daten, übersichtlich gegliedert und rückwirkend über bis zu sieben Abschlüsse. Sie erfahren bei jeder Änderung eines KV-Absatzes ab wann bzw. bis wann die Gültigkeit gegeben ist oder war und erhalten die zuvor gültige Formulierung eindeutig als historisch markiert in der Originalfassung. Alle veränderlichen Werte sind tabellarisch erfasst und ebenfalls auf einen Blick über den gesamten Prüfungszeitraum (kann je nach Kollektivvertrag variieren*) ersichtlich. Verschwenden Sie keine wertvolle Zeit mit unnötigen Recherchen, Kopierarbeiten und Dokumentensortierung. Mit uns haben Sie, als Gutachter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Personalbereitsteller und Lohnverrechner, einen kompetenten Partner für Ihre tägliche Arbeit.
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Geltungsbeginn:
1.7.2011
Geltungsdauer:
Unbegrenzt
Inhaltsverzeichnis für den KV - Kollektivvertrag für
Landes-Hypothekenbanken Angestellte
BlitzInfo
§ 1 Personenbezogene Bezeichnungen
§ 2 In-Kraft-Treten und Aufkündigung des Kollektivvertrages
§ 3 Räumlicher, fachlicher und persönlicher Geltungsbereich
§ 4 ab 01/11: Abschn. II Gehaltsregelung: Einreihung, Einstufung und Anrechnung
§ 5 ab 01/11: Beschäftigungsgruppen
§ 6 ab 01/11: Gehaltsstufen
§ 7 ab 01/11: Vorrückung
§ 8 ab 01/11: Umreihung
§ 9 ab 01/11: Gehaltsschema
§ 10 ab 01/11: Abschn. III Sozialzulagen: Familien- und Kinderzulage
(§ 2) bis 12/10: Gliederung der Dienstnehmer bei Eintritt vor 1.1.1993
(§ 2a) bis 12/10: Tätigkeitgruppen für DN bei Eintritt nach 31.12.1993
§ 11 Abschn. IV: Dienstrecht: Pflichten der Dienstnehmer
§ 12 Beschwerden
§ 13 Sicherheit in Banken
§ 14 Banküberfälle und Gewaltanwendung
§ 14a ab 07/11: Betriebliche Gesundheitsvorsorge und Betriebliches Eingliederungsmanagement
(§ 5) bis 12/10: Anrechenbarkeit von Dienstzeiten
§ 15 Arbeitszeit*
§ 16 Sabbatical
§ 17 Überstundenentlohnung*
§ 18 Mehrarbeitsentlohnung*
(§ 8) bis 12/10: Gehaltsregelung für Dienstnehmer, die vor dem 1.1.1993 in die Bank eingetreten sind
(§ 8a) bis 12/10: Gehaltsregelung für Dienstnehmer, die nach dem 31.12.1992 in die Bank eingetreten sind, ....
§ 19 Urlaub
§ 19a ab 07/11: Papamonat
§ 20 Bezüge im Krankheitsfall
§ 21 Abfertigung im Todesfall
§ 22 Jubiläumsgeld
§ 23 Lösung des Dienstverhältnisses
(§ 13) bis 12/10: Unkündbarkeit, Ruhe- und Versorgungsgenüsse ...
§ 24 Pensionskassen-Betriebsvereinbarungen ......(ab 1.8.2010)
§ 25 Erweiterter Kündigungsschutz (ab 1.8.2010)
§ 26 ab 01/11: Betriebsvereinbarung
§ 27 Prüfungsart
§ 28 Zulassung zu den Prüfungen (DN Eintritt vor 1.1.1993)
§ 29 Zulassung zu den Prüfungen (DN Eintritt ab 1.1.1993)
§ 30 Anmeldung
§ 31 Durchführung der Prüfungen
§ 32 Rücktritt und Wiederholungen von Prüfungen
§ 33 Zeugnis
§ 34 Prüfungsrichtlinien
§ 35 Rückzahlung von Ausbildungskosten
§ 36 ab 01/11: Abschnitt VI: Überleitung und Erwartungsschutz: Geltungsbereich
§ 37 ab 01/11: Definitionen und Umgang mit bestehenden Regelungen
§ 38 ab 01/11: Überleitungssystematik
§ 39 ab 01/11: Gruppenüberleitung
§ 40 ab 01/11: Stufenüberleitung
§ 41 ab 01/11: Erwartungsschutz
§ 42 ab 01/11: Ausgleichszulage Schema Neu
§ 43 ab 01/11: Überleitungszulagen
§ 44 ab 01/11: Ausnahmeregelung
§ 45 ab 01/11: Abschnitt VII: Dienstnehmer mit Eintritt vor 1.1.1993: Unterabschnitt A: Gehaltsregelungen: Verwendungsgruppen
§ 46 ab 01/11: Gehaltsschema
§ 47 ab 01/11: Unterabschnitt B: Unkündbarkeit, Ruhe- und Versorgungsgenüsse
§ 48 Unterabschnitt C: Disziplinarordnung: Geltungsbereich
§ 49 Art der Pflichtverletzungen
§ 50 Ordnungswidrigkeiten
§ 51 Dienstvergehen
§ 52 Verjährung
§ 53 Art der Ahndung
§ 54 Ordnungsstrafen
§ 55 Disziplinarstrafen
§ 56 Bedingte Bestrafung
§ 57 Verfolgbare Vergehen
§ 58 Disziplinarstrafen
§ 59 Disziplinarkommission
§ 60 Untersuchungskommissär
§ 61 Disziplinaranwalt
§ 62 Ausschließungsgründe
§ 63 Ablehnungsgründe
§ 64 Verteidiger
§ 65 Einleitung des Verfahrens
§ 66 Dienstenthebung
§ 67 Voruntersuchung
§ 68 Untersuchungsbericht
§ 69 Verfahrensfeststellung
§ 70 Anberaumung der mündlichen Verhandlung
§ 71 Verhandlungsgang
§ 72 Beratung und Beschlussfassung
§ 73 Verhandlungsschrift
§ 74 Erkenntnis und Durchführung
§ 75 Disziplinarakten
§ 76 Kosten des Verfahrens
§ 77 Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 78 Straftilgung
(§ 56) bis 12/10: Betriebsvereinbarung
§ 79 Günstigkeitsklausel
§ 80 Schiedskommission
§ 81 ab 01/11: Anwendbarkeit
§ 82 Anlagen
Vertragspartner
bis 12/11: Übergangsbestimmungen zum KV 1.1.1993
Gehaltsschema
Zusatz-KV: Arbeitszeitverkürzung
ÄNDERUNGEN 1.2.2000 und 1.4.2000
ÄNDERUNGEN zum 1.2.2001
ÄNDERUNGEN zum 1.2.2003
ÄNDERUNGEN zum 1.2.2004
ÄNDERUNGEN zum 1.2.2005
ÄNDERUNGEN zum 1.2.2006
ÄNDERUNGEN zum 1.2.2007
ÄNDERUNGEN zum 1.2.2008
ÄNDERUNGEN zum 1.2.2009 bzw. 1.3.2009
ÄNDERUNGEN zum 1.2.2010 bzw. 1.8.2010
ÄNDERUNGEN zum 1.1.2011
ÄNDERUNGEN zum 1.4.2011 bzw. 1.7.2011
Lohn - Gehfaltstafeln
LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG
ab 01/11: Gehaltsschema neu: Beschäftigungsgr. A: (Stufe 1-9)
ab 01/11: Gehaltsschema neu: Beschäftigungsgr. B: (Stufe 1-9)
ab 01/11: Gehaltsschema neu: Beschäftigungsgr. C: (Stufe 1-9)
ab 01/11: Gehaltsschema neu: Beschäftigungsgr. D: (Stufe 1-9)
ab 01/11: Gehaltsschema neu: Beschäftigungsgr. E: (Stufe 1-9)
ab 01/11: Gehaltsschema neu: Beschäftigungsgr. F: (Stufe 1-9)
ab 01/11: Gehaltsschema neu: Beschäftigungsgr. G: (Stufe 1-9)
ab 01/11: Jahresgehaltsschema neu: Beschäftigungsgr. A: (Stufe 1-9) während Erwartungsschutz für Vergleichsrechnung
ab 01/11: Jahresgehaltsschema neu: Beschäftigungsgr. B: (Stufe 1-9) während Erwartungsschutz für Vergleichsrechnung
ab 01/11: Jahresgehaltsschema neu: Beschäftigungsgr. C: (Stufe 1-9) während Erwartungsschutz für Vergleichsrechnung
ab 01/11: Jahresgehaltsschema neu: Beschäftigungsgr. D: (Stufe 1-9) während Erwartungsschutz für Vergleichsrechnung
ab 01/11: Jahresgehaltsschema neu: Beschäftigungsgr. E: (Stufe 1-9) während Erwartungsschutz für Vergleichsrechnung
ab 01/11: Jahresgehaltsschema neu: Beschäftigungsgr. F: (Stufe 1-9) während Erwartungsschutz für Vergleichsrechnung
ab 01/11: Jahresgehaltsschema neu: Beschäftigungsgr. G: (Stufe 1-9) während Erwartungsschutz für Vergleichsrechnung
Gehaltsschema alt: Verwendungsgruppe I (Stufe 1-35)
Gehaltsschema alt: Verwendungsgruppe II (Stufe 1-35)
Gehaltsschema alt: Verwendungsgruppe III (Stufe 1-35)
Gehaltsschema alt: Verwendungsgruppe IV (Stufe 1-35)
Gehaltsschema alt: Verwendungsgruppe V (Stufe 1-35)
Gehaltsschema alt: Verwendungsgruppe VI (Stufe 1-35)
ab 01/11: Jahresgehaltsschema alt: Verw.Gr. I: während Erwartungsschutz für Vergleichsrechnung
ab 01/11: Jahresgehaltsschema alt: Verw.Gr. II: während Erwartungsschutz für Vergleichsrechnung
ab 01/11: Jahresgehaltsschema alt: Verw.Gr. III: während Erwartungsschutz für Vergleichsrechnung
ab 01/11: Jahresgehaltsschema alt: Verw.Gr. IV: während Erwartungsschutz für Vergleichsrechnung
ab 01/11: Jahresgehaltsschema alt: Verw.Gr. V: während Erwartungsschutz für Vergleichsrechnung
ab 01/11: Jahresgehaltsschema alt: Verw.Gr. VI: während Erwartungsschutz für Vergleichsrechnung
Zulagen
Familienzulage für DN gem. § 10 (A) Abs. 1 lit a
Familienzulage für DN gem. § 10 (A) Abs. 1 lit a
Kinderzulage bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres
Kinderzulage ab dem 10. Lebensjahr
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