KV-Kollektivvertrag - Personenbeförderungsgewerbe mit PKW Angestellte(r)

Für den Kollektivvertrag-KV Personenbeförderungsgewerbe mit PKW Angestellte(r) stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung.
Bitte wählen Sie aus:
KOLLEKTIVVERTRAG-KV
KV-Kollektivvertrag-Hackerl AKTUELL
EUR 9,90*
KOLLEKTIVVERTRAG-KV
KV-Kollektivvertrag-Hackerl AKTUELL
KV-Kollektivvertrag-Hackerl VORJAHR
EUR 14,90*
*alle Preise inkl. 20% MwSt.
Geltungsbeginn: 1.1.2012
Geltungsdauer: Unbegrenzt

Inhaltsverzeichnis für den KV - Kollektivvertrag für Personenbeförderungsgewerbe mit PKW Angestellte(r)

  • BlitzInfo
  • I Vertragspartner
  • II Geltungsbereich
  • III Geltungsdauer, Allgemeine Bestimmungen
  • IV Grundsätzliche Bestimmungen
  • V Normalarbeitszeit
  • VI Ruhezeit
  • VII Überstunden
  • VIII Arbeiten während der wöchentlichen Ruhezeiten, Feiertagsarbeit
  • IX Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung
  • X Urlaub
  • XI Auflösung des Dienstverhältnisses
  • XII Verfall von Ansprüchen
  • XIII Abfertigung
  • XIV Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
  • XV Lehrlingsentschädigung und Weiterverwendung
  • XVI Schlussbestimmungen
  • XVII Gehaltsregelung A) Allgemeine Bestimmungen
  • XVII Gehaltsregelung B) Gehaltstafel
  • Vertragsschließende
  • Rundschreiben (Anwendung des Kollektivvertrages ab 1.1.2012)
  • Lohn - Gehfaltstafeln
  • Lehrlinge
  • Beschäftigungsgruppe 1: Angestellte mit einfacher Tätigkeit ohne Lehrausbildung
  • Beschäftigungsgruppe 2: Angestellte mit Lehr- oder Schulausbildung
  • Beschäftigungsgruppe 3: Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien oder Weisungen schwierige Arbeiten selbständig erledigen
  • Beschäftigungsgruppe 4: Angestellte mit schwieriger, selbständiger Tätigkeit
  • Beschäftigungsgruppe 5: Angestellte und Verantwortliche in leitender Stellung (wie zB. gewerberechtlicher Geschäftsführer)
  • Weitere Kollektivvertäge: