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KV-Kollektivvertrag -
Sägeindustrie Angestellte
Für den
Kollektivvertrag-KV Sägeindustrie Angestellte
stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung.
Bitte wählen Sie aus:
AKTUELL:
Hier erhalen Sie den Kollektivvertrag der gewählten Branche in der aktuellen Fassung mit allen Informationen.
Sämtliche Werte
wie Löhne, Zulagen, Kilometergelder oder Reisespesen wurden tabellarisch erfasst und stehen übersichtlich, ohne lange im Text suchen zu müssen, zur Verfügung. Änderungen zu den Vorjahren sind am Ende des KV´s in Stichworten angefügt und geben Auskunft über vergangene Entwicklungen.
AKTUELL - VORJAHR:
Aufbauend auf der Version KV-AKTUELL erhalten Sie hier alle Textpassagen
inklusive der Änderungen
welche, leicht erkennbar markiert, über zuvor gültige Formulierungen Auskunft geben. Weiters erhalten Sie alle veränderlichen Werte des Vorjahres als zusätzliche Tabellenspalte zu den aktuellen Beträgen. Egal welche Information Sie brauchen, Sie finden immer alles im gleichen Dokument an der jeweils betreffenden Stelle.
AKTUELL - VORJAHR - HISTORISCH:
Diese Version der Kollektivverträge richtet sich in erster Linie an
Personen, deren Tätigkeit die Notwendigkeit von KV-Informationen über den GPLA - Prüfzeitraum
bedingt. Sie erhalten alle Daten, übersichtlich gegliedert und rückwirkend über bis zu sieben Abschlüsse. Sie erfahren bei jeder Änderung eines KV-Absatzes ab wann bzw. bis wann die Gültigkeit gegeben ist oder war und erhalten die zuvor gültige Formulierung eindeutig als historisch markiert in der Originalfassung. Alle veränderlichen Werte sind tabellarisch erfasst und ebenfalls auf einen Blick über den gesamten Prüfungszeitraum (kann je nach Kollektivvertrag variieren*) ersichtlich. Verschwenden Sie keine wertvolle Zeit mit unnötigen Recherchen, Kopierarbeiten und Dokumentensortierung. Mit uns haben Sie, als Gutachter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Personalbereitsteller und Lohnverrechner, einen kompetenten Partner für Ihre tägliche Arbeit.
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Geltungsbeginn:
01.06.2013
Geltungsdauer:
30.05.2014
Inhaltsverzeichnis für den KV - Kollektivvertrag für
Sägeindustrie Angestellte
BlitzInfo
§ 1 Vertragschließende
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Geltungsdauer
§ 4 Normalarbeitszeit
§ 4a Mehrarbeit
§ 4b ab 05/02: andere Verteilung der Normalarbeitszeit
§ 4c Altersteilzeit
§ 5 Überstunden
§ 6 Nachtarbeit
§ 7 Freizeit bei Dienstverhinderung
§ 8 Anrechnung von Mittelschulen für Urlaub ...
§ 9 Abfertigung bei Vollendung des 65. und 60.Lebensjahres
§ 9a Abfertigung bei vorzeitiger Alterspension gem. § 253b ASVG
§ 9b Anrechnung des Karenzurlaubes (§ 15 MSchG bzw. § 2 EKUG) und Abfertigung nach Entbindung (§ 23 a AngG):
§ 9c Anrechnung von Arbeitervordienstzeiten
§ 9d Wechsel in das System "Abfertigung Neu"
§ 10 Gehaltszahlung im Todesfall
§ 10a Arbeitervordienstzeiten für Abfertigung
§ 11 Weihnachtsremuneration (13. Monatsgehalt)
§ 12 Urlaubszuschuss (14. Monatsgehalt)
§ 12a Sonderbestimmungen für teilzeitbeschäftigte Angestellte (Berechnung des 13. und 14. Monatsgehaltes; Abfertigung bei Übertritt von Vollzeit-Beschäftigung in Teilzeitbeschäftigung
§ 12b Berechnung des 13. und 14. Monatsgehaltes (gilt nicht für die Sägeindustrie)
§ 12c Urlaubsentgelt
§ 13 Behaltepflicht
§ 13a Mitteilung bei befristetem Dienstverhältnis
§ 14 Diensterfindungen
§ 14a, b Verbesserungsvorschläge, Ausbildungskosten
§ 15 Verwendungsgruppen
§ 15 a Mindestgrundgehälter für Teilzeitbeschäftigte
§ 16 Anrechnung auf das Mindestgrundgehalt
§ 17 Bezüge der Aufsichtsorgane
§ 18 Lehrlingsentschädigung, Internatskosten
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Mindestgrundgehälter
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe I
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe II
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe III
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe IV
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe V
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe VI
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe M I und M II
§ 19 Verwendungsgruppenschema: Verwendungsgruppe M III
§ 19a Telearbeit
§ 19c Dienstjubiläen
§ 20 Sondervereinbarungen und Arbeitsordnungen
§ 21 Einstellungsbeschränkungen
§ 22 Fachverbandsverhandlungen
§ 23 Schlichtung von Gesamtstreitigkeiten
§ 24 Aufhebung u. Weitergeltung von Vorschriften, Günstigkeitskl.
Vertragspartner
Erläuterungen: Anmerkung 1 zu § 5 Abs.6 "Feiertage"
Erläuterungen: Anmerkung 2 zu § 7 "Entgelt bei Arbeitsverhinderung"
Erläuterungen: Anmerkung 3 zu § 10 Abs.4 "Abfertigungen im Todesfall"
Erläuterungen: Anmerkung 4 zu § 10a "Arbeiterzeiten für Abfertigung"
Erläuterungen: Anmerkung 5 zu § 12a Abs.3 "Beispiel für Abfertigung"
Anmerkung 6 zu § 15 Abs. 2 RKV Muster für einen Dienstzettel
Empfehlung betreffend Dienstjubiläum
Empfehlung betreffend Bildschirmarbeit
Anhang I: Gehaltsvertrag 1.6.2013
Anhang II: Zusatz-KV Reisekostenregelung für Inlandsdienstreisen
Anhang III: Reiseaufwandsentschädigung in Euro
Anhang IV: Ergänzender Dienstzettel für Telearbeit gemäß § 19A des Rahmenkollektivvertrag
Anhang V: Gemeinsame Erklärung der Kollektivvertragspartner zur Bildungskarenz
Anhang VI: Gemeinsame Erklärung zu Aus- und Weiterbildung
Zusatz-KV: Erweiterte Öffnungszeiten
ÄNDERUNGEN zum 1.05.2002
ÄNDERUNGEN zum 1.05.2003 und 1.05.2004
ÄNDERUNGEN zum 1.11.2004 (Änd. im ZKV erw. Öffnungszeiten)
ÄNDERUNGEN zum 1.05.2005
ÄNDERUNGEN zum 1.05.2006 bzw. 1.07.2006
ÄNDERUNGEN zum 1.04.2007
ÄNDERUNGEN zum 1.04.2008
ÄNDERUNGEN zum 1.06.2009
ÄNDERUNGEN zum 1.05.2010
ÄNDERUNGEN zum 1.05.2011
ÄNDERUNGEN zum 1.05.2012
ÄNDERUNGEN zum 1.05.2013 bzw. 01.06.2013
Lohn - Gehfaltstafeln
Verwendungsgruppe I pro Mo
Verwendungsgruppe II pro Mo
Verwendungsgruppe III pro Mo
Verwendungsgruppe IV pro Mo
Verwendungsgruppe V pro Mo
Verwendungsgruppe VI pro Mo
Verwendungsgruppe M I pro Mo
Verwendungsgruppe M II o F pro Mo
Verwendungsgruppe M II m F pro Mo
Verwendungsgruppe M III pro Mo
LEHRLINGE I
LEHRLINGE II 18 Jahre oder Reifeprüfung
Zulagen
Reiseaufwandsentschädigung: Taggeld VwGr. I-III,MI
Reiseaufwandsentschädigung: Taggeld VwGr. IV-VI,MII-MIII
Reiseaufwandsentschädigung: Nachtgeld VwGr. I-III,MI
Reiseaufwandsentschädigung: Nachtgeld VwGr. IV-VI,MII-MIII
Trinkgeld: 1. Nacht bis max
Trinkgeld: jede weitere Nacht
Trinkgeld: insgesamt max. pro Woche
Reisekosten, Kilometergeld
bis 15.000 km
darüber
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