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KV-Kollektivvertrag -
Saisonarbeiter (landwirtschaftlich) (Burgenland, Niederösterreich, Wien)
Für den
Kollektivvertrag-KV Saisonarbeiter (landwirtschaftlich) (Burgenland, Niederösterreich, Wien)
stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung.
Bitte wählen Sie aus:
AKTUELL:
Hier erhalen Sie den Kollektivvertrag der gewählten Branche in der aktuellen Fassung mit allen Informationen.
Sämtliche Werte
wie Löhne, Zulagen, Kilometergelder oder Reisespesen wurden tabellarisch erfasst und stehen übersichtlich, ohne lange im Text suchen zu müssen, zur Verfügung. Änderungen zu den Vorjahren sind am Ende des KV´s in Stichworten angefügt und geben Auskunft über vergangene Entwicklungen.
AKTUELL - VORJAHR:
Aufbauend auf der Version KV-AKTUELL erhalten Sie hier alle Textpassagen
inklusive der Änderungen
welche, leicht erkennbar markiert, über zuvor gültige Formulierungen Auskunft geben. Weiters erhalten Sie alle veränderlichen Werte des Vorjahres als zusätzliche Tabellenspalte zu den aktuellen Beträgen. Egal welche Information Sie brauchen, Sie finden immer alles im gleichen Dokument an der jeweils betreffenden Stelle.
AKTUELL - VORJAHR - HISTORISCH:
Diese Version der Kollektivverträge richtet sich in erster Linie an
Personen, deren Tätigkeit die Notwendigkeit von KV-Informationen über den GPLA - Prüfzeitraum
bedingt. Sie erhalten alle Daten, übersichtlich gegliedert und rückwirkend über bis zu sieben Abschlüsse. Sie erfahren bei jeder Änderung eines KV-Absatzes ab wann bzw. bis wann die Gültigkeit gegeben ist oder war und erhalten die zuvor gültige Formulierung eindeutig als historisch markiert in der Originalfassung. Alle veränderlichen Werte sind tabellarisch erfasst und ebenfalls auf einen Blick über den gesamten Prüfungszeitraum (kann je nach Kollektivvertrag variieren*) ersichtlich. Verschwenden Sie keine wertvolle Zeit mit unnötigen Recherchen, Kopierarbeiten und Dokumentensortierung. Mit uns haben Sie, als Gutachter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Personalbereitsteller und Lohnverrechner, einen kompetenten Partner für Ihre tägliche Arbeit.
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Geltungsbeginn:
1.3.2012
Geltungsdauer:
28.2.2013
Inhaltsverzeichnis für den KV - Kollektivvertrag für
Saisonarbeiter (landwirtschaftlich) (Burgenland, Niederösterreich, Wien)
BlitzInfo
Geltungsbereich
§ 1 Begriffsbestimmung der Saisonarbeiter
§ 2 Dauer des Arbeitsvertrages
§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Sonn- und Feiertage
§ 5 Entlohnung
§ 6 Taglohn
§ 7 Überstundenentlohnung
§ 8 Zulagen zum Taglohn
§ 9 Wasserträger
§ 10 Barlohnsätze im Akkord
§ 11 Verpflegsgeld, Ankaufsrecht
§ 12 Sonderzahlung (Prämie)
§ 13 Entlohnung des Partieführers (Vorarbeiters)
§ 14 Zubereitung der Kost, Entlohnung der Köchinnen
§ 15 Lohnauszahlung
§ 16 Entgelt bei Dienstverhinderung
§ 17 Urlaub
§ 18 Abfertigung
§ 19 Ortssaisonarbeiter(innen)
§ 20 Wirksamkeit
§ 21 Arbeitspflichten
§ 22 Reisekosten
§ 23 Unterkunft
§ 24 Unabdingbarkeit
§ 25 Schiedsgericht
Anlage/A Urlaubsrecht: Urlaub
Anlage/B Urlaubsrecht: Anrechnungsbestimmungen
Anlage/C Urlaubsrecht: Verbrauch des Urlaubs
Anlage/D Urlaubsrecht: Erkrankung während des Urlaubes
Anlage/E Urlaubsrecht: Urlaubsentgelt
Anlage/F Urlaubsrecht: Ablöseverbot
Anlage/G Urlaubsrecht: Aufzeichnungen
Anlage /H ab 1.3.2006: Urlaubsrecht: Ersatzleistung
(Anlage/H) bis 28.2.2006: Urlaubsrecht: Urlaubsentschädigung
(Anlage/I) bis 28.2.2006: Urlaubsrecht: Urlaubsabfindung
Anlage/I Urlaubsrecht: Pfändungsschutz
ÄNDERUNGEN zum 1.3.2002
ÄNDERUNGEN zum 1.3.2003
ÄNDERUNGEN zum 1.3.2004
ÄNDERUNGEN zum 1.3.2005
ÄNDERUNGEN zum 1.3.2006
ÄNDERUNGEN zum 1.3.2007
ÄNDERUNGEN zum 1.3.2008
ÄNDERUNGEN zum 1.3.2009
ÄNDERUNGEN zum 1.3.2010
ÄNDERUNGEN zum 1.3.2011
ÄNDERUNGEN zum 1.3.2012
Lohn - Gehfaltstafeln
Taglohn § 6
Taglöhner § 7 Stundenlohn neben dem Verpflegsgeld
Taglöhner Stundenlohn einschl. Verpflegsgeld
Taglöhner Stundenlohn + Überstunden 50 %
Taglöhner Stundenlohn + Überstunden 100 %
Vorarbeiter § 7 Stundenlohn neben dem Verpflegsgeld
Vorarbeiter Stundenlohn einschl. Verpflegsgeld
Vorarbeiter Stundenlohn + Überstunden 50 %
Vorarbeiter Stundenlohn + Überstunden 100 %
Vorarbeiter § 13 4.a) Taglohn bis 14 Personen bei Mitarbeit
Partieführer § 13 4.b) a. bis 20 Personen Taglohn
Partieführer a. bis 20 Personen Stundenlohn einschl. Verpflegsgeld
Partieführer b. von 21 - 30 Personen Taglohn
Partieführer b. von 21 - 30 Personen Stundenlohn einschl. Verpflegsgeld
Partieführer c. von 31 - 40 Personen Taglohn
Partieführer c. von 31 - 40 Personen Stundenlohn einschl. Verpflegsgeld
Partieführer d. von 41 - 50 Personen Taggeld
Partieführer d. von 41 - 50 Personen Stundenlohn einschl. Verpflegsgeld
Partieführer(Vorarbeiter)prämie
Köchin § 14 a) bei vierteltägiger Beschäftigung
Köchin b) bei halbtägiger Beschäftigung
Köchin c) bei ganztägiger Beschäftigung
Köchin d) Stundenlohn einschl. Verpflegsgeld
Ortssaisonarbeiter § 19 a) Pauschalabgeltung
Ortssaisonarbeiter § 19 b) Verpflegsrelutum
Sonderzahlungen Prämie § 12
Sonderzahlungen Prämie: für die Grünarbeit
Sonderzahlungen Prämie: für die Getreideeernte
Sonderzahlungen Prämie: für die Rübenernte
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe § 10: a) Erste Hacke (Scheren) / Hektar
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: a) Erste Hacke /Joch
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: b) Vereinzeln nach vorangegangener ersten Handhacke (Scheren) / Hektar
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: b) Vereinzeln nachvorangegangener ersten Handhacke (Scheren) / Joch
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: b) Vereinzeln ohne Handhacke, jedoch Maschinenhacke / Hektar
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: b) Vereinzeln ohne Handhacke, jedoch Maschinenhacke/ Joch
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: b) Vereinzeln ohne jede vorangegangene Hand-oder Maschinenhacke / Hektar
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: b) Vereinzeln ohne jede vorangegangene Hand-oder Maschinenhacke / Joch
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: c) Zweite Hacke (Rudhacke) / Hektar
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: c) zweite Hacke (Rudhacke) / Joch
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: d) Dritte Hacke bei vollständiger Bearbeitung / Hektar
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: d) Dritte Hacke bei vollständiger Bearbeitung / Joch
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: e) 1. Herausnahme mit der Hand / Hektar
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: e) 1. Herausnahme mit der Hand / Joch
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: e) 2. mit Maschine angehoben ....a) wenn Stecher nicht verwendet / Hektar
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: e) 2. mit Maschine angehoben ....a) wenn Stecher nicht verwendet / Joch
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: e) 2. mit Maschine angehoben ....b) wenn Stecher verwendet / Hektar
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: e) 2. mit Maschine angehoben ....b) wenn Stecher verwendet / Joch
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: e) 3. bei Decken mit einem Stich Erde erfolgt ein Zuschlag von .. / Hektar
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: e) 3. bei Decken mit einem Stich Erde erfolgt ein Zuschlag von .. / Joch
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: e) 4. Aufladen, Umladen vom Wagen in den Waggon - betriebsweise zu vereinbaren!
Barlohnsatz im Akkord für die Zuckerrübe: e) 5. Übersteigt der Ertrag der Nettozuckerrübe pro Kastraljoch 150 Meterzentner ...
Zulagen
Verpflegungsgeld gem. § 11
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