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KV-Kollektivvertrag -
Telekom Austria AG + Tochterunternehmen*
Für den
Kollektivvertrag-KV Telekom Austria AG + Tochterunternehmen*
stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung.
Bitte wählen Sie aus:
AKTUELL:
Hier erhalen Sie den Kollektivvertrag der gewählten Branche in der aktuellen Fassung mit allen Informationen.
Sämtliche Werte
wie Löhne, Zulagen, Kilometergelder oder Reisespesen wurden tabellarisch erfasst und stehen übersichtlich, ohne lange im Text suchen zu müssen, zur Verfügung. Änderungen zu den Vorjahren sind am Ende des KV´s in Stichworten angefügt und geben Auskunft über vergangene Entwicklungen.
AKTUELL - VORJAHR:
Aufbauend auf der Version KV-AKTUELL erhalten Sie hier alle Textpassagen
inklusive der Änderungen
welche, leicht erkennbar markiert, über zuvor gültige Formulierungen Auskunft geben. Weiters erhalten Sie alle veränderlichen Werte des Vorjahres als zusätzliche Tabellenspalte zu den aktuellen Beträgen. Egal welche Information Sie brauchen, Sie finden immer alles im gleichen Dokument an der jeweils betreffenden Stelle.
AKTUELL - VORJAHR - HISTORISCH:
Diese Version der Kollektivverträge richtet sich in erster Linie an
Personen, deren Tätigkeit die Notwendigkeit von KV-Informationen über den GPLA - Prüfzeitraum
bedingt. Sie erhalten alle Daten, übersichtlich gegliedert und rückwirkend über bis zu sieben Abschlüsse. Sie erfahren bei jeder Änderung eines KV-Absatzes ab wann bzw. bis wann die Gültigkeit gegeben ist oder war und erhalten die zuvor gültige Formulierung eindeutig als historisch markiert in der Originalfassung. Alle veränderlichen Werte sind tabellarisch erfasst und ebenfalls auf einen Blick über den gesamten Prüfungszeitraum (kann je nach Kollektivvertrag variieren*) ersichtlich. Verschwenden Sie keine wertvolle Zeit mit unnötigen Recherchen, Kopierarbeiten und Dokumentensortierung. Mit uns haben Sie, als Gutachter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Personalbereitsteller und Lohnverrechner, einen kompetenten Partner für Ihre tägliche Arbeit.
KOLLEKTIVVERTRAG-KV
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Geltungsbeginn:
1.1.2013
Geltungsdauer:
Unbegrenzt
Inhaltsverzeichnis für den KV - Kollektivvertrag für
Telekom Austria AG + Tochterunternehmen*
BlitzInfo
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Geltungsdauer
§ 3 Aufnahme
§ 4 Arbeitsvertrag/Dienstzettel
§ 5 Information bei befristeten Arbeitsverhältnissen
§ 6 Allgemeine Dienstpflichten
§ 7 Pflichten bei Dienstverhinderungen
§ 8 Ansprüche bei Dienstverhinderungen
§ 9 Nebenbeschäftigung / Konkurrenzverbot
§ 10 Geschäftsgeheimnis
§ 11 Arbeitszeit:
§ 12 Überstunden
§ 12a Teilzeitarbeit ab 1.1.2009
§ 13 Telearbeit
§ 14 Dienstreisen und Reisegebühren
§ 15 Diensterfindungen
§ 16 Ausbildung und Weiterbildung
§ 17 Anspruch auf Erholungsurlaub
§ 18 Erholungsurlaub
§ 19 Erhöhung d. Urlaubsausmaßes für behinderte Arbeitnehmer
§ 20 Erholungsurlaub bei Fünftagewoche
§ 21 Umrechnung des Urlaubsausmasses in Stunden
§ 22 Verbrauch des Erholungsurlaubes
§ 23 Vorgriff auf künftige Urlaubsansprüche
§ 24 Erkrankung während des Erholungsurlaubes
§ 25 Verjährung des Erholungsurlaubes
§ 26 Unterbrechung des Erholungsurlaubes und Verhinderung des Urlaubsantrittes
§ 27 Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 27a Urlaubsentgelt und Krankenentgelt ab 1.1.2004
§ 28 Karenzurlaub
§ 28a Sterbebegleitung ab 1.1.2004
§ 29 Urlaub unter Entfall der Bezüge
§ 30 Pflegefreistellung
§ 31 Kuraufenthalt
§ 32 Vorschuss und Geldaushilfe
§ 33 Kündigung
§ 34 Kündigungsfristen
§ 35 Abfertigung
§ 36 Ausbildungskostenersatz
§ 37 Einrichtung einer Arbeitsstiftung
§ 38 Überbetriebliche Pensionskasse
§ 39 Leistungszulagen
§ 40 Sondervereinbarungen, Günstigkeitsklausel
§ 41 Schlichtung
§ 42 Gehaltsrechtlicher Teil: Abschnitt I: Überführung in das VwGr-Schema gem. Abschnitt II
§ 43 Abschnitt II: Verwendungsgruppen + Mindestgrundgehälter
§ 44 Gehaltstabelle
§ 45 Gehaltsabrechnung
§ 46 KV-Mindestgrundgehälter für Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer
§ 47 Verwendungsgruppen
§ 48 Qualifikationsstufen
§ 49 Vorgangsweise bei Vorrückungen und Umreihungen
§ 50 Überzahlung
Abschnitt III: Lehrlinge
Anlage 1 Musterarbeitsvertrag/-dienstzettel gem. § 4 Abs. 1 und 2
Anlage 2 Mindestgrundgehaltstabelle gem. § 44 Abs. 3
Vertragsschließende
ÄNDERUNGEN zum 1.1.2004
ÄNDERUNGEN zum 1.1.2005
ÄNDERUNGEN zum 1.1.2006
ÄNDERUNGEN zum 1.1.2007
ÄNDERUNGEN zum 1.1.2008
ÄNDERUNGEN zum 1.1.2009
ÄNDERUNGEN zum 1.1.2010
ÄNDERUNGEN zum 1.1.2011
ÄNDERUNGEN zum 1.1.2012
ÄNDERUNGEN zum 1.1.2013
Lohn - Gehfaltstafeln
Lehrlinge
VwGr.1: Grundstufe
VwGr.1: Fachstufe
VwGr.1: Expertenstufe
VwGr.2: Grundstufe
VwGr.2: Fachstufe
VwGr.2: Expertenstufe
VwGr.3: Grundstufe
VwGr.3: Fachstufe
VwGr.3: Expertenstufe
VwGr.4: Grundstufe
VwGr.4: Fachstufe
VwGr.4: Expertenstufe
VwGr.5: Grundstufe
VwGr.5: Fachstufe
VwGr.5: Expertenstufe
VwGr.6: Grundstufe
VwGr.6: Fachstufe
VwGr.6: Expertenstufe
VwGr.7: Grundstufe
VwGr.7: Fachstufe
VwGr.7: Expertenstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 1 Grundstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 1 Fachstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 1 Fachstufe nach 5 Jahren
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 1 Expertenstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 1 Expertenstufe nach 5 Jahren
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 2 Grundstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 2 Fachstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 2 Fachstufe nach 5 Jahren
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 2 Expertenstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 2 Expertenstufe nach 5 Jahren
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 3 Grundstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 3 Fachstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 3 Fachstufe nach 5 Jahren
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 3 Expertenstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 3 Expertenstufe nach 5 Jahren
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 4 Grundstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 4 Fachstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 4 Fachstufe nach 5 Jahren
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 4 Expertenstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 4 Expertenstufe nach 5 Jahren
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 5 Grundstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 5 Fachstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 5 Fachstufe nach 5 Jahren
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 5 Expertenstufe
ab 1.1.2013: A1 Gehaltstabelle KV 5 Expertenstufe nach 5 Jahren
Zulagen
Sonn-, Feiertags- u. Nachtarbeitszuschlag § 11 14.)
Rufbereitschaft § 12 9.) - an Werktagen
Rufbereitschaft § 12 9.) - an Sonn- u. Feiertagen
ab 01/11: Gefahrenzulage für Arbeiten an Antennenmasten gem. § 11 Abs. 15: 1. 10 bis 25 Metern
ab 01/11: Gefahrenzulage für Arbeiten an Antennenmasten gem. § 11 Abs. 15: 2. über 25 bis 35 Metern
ab 01/11: Gefahrenzulage für Arbeiten an Antennenmasten gem. § 11 Abs. 15: 3. über 35 bis 50 Metern
ab 01/11: Gefahrenzulage für Arbeiten an Antennenmasten gem. § 11 Abs. 15: 4. über 50 Metern
Weitere Kollektivvertäge:
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